Verschärfung des Waffenrechts auf Volksfesten – Schausteller von Ausnahmeparagraf erfasst
12.11.2024,
DSB-Meldung vom 31.10.2024
Das Messerattentat auf dem Stadtfest in Solingen hat eine heftige gesellschaftliche und politische Debatte ausgelöst. Drei Menschen wurden getötet, acht weitere verletzt. Die Bundesregierung hat sich im unmittelbaren Nachgang auf Verschärfungen im Migrations- und Waffenrecht geeinigt. Zusammen mit der Erweiterung der Befugnisse für Ermittler wurde das sogenannte „Sicherheitspaket“ geschnürt. In Bezug auf das darin enthaltene Waffenrecht hat es auch Auswirkungen auf Veranstaltungen wie unsere fast 10.000 Volksfeste und mehr als 3.000 Weihnachtsmärkte, dazu unzählige Stadtfeste, Musikveranstaltungen und so weiter, denn hierfür soll nun ein pauschales Messerverbot, unabhängig von der Klingenlänge, gelten.
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. war zur kurzfristigen Anhörung zu diesem Gesetzesvorhaben eingeladen, denn seine Mitglieder und Gäste sind unmittelbar betroffen.
Dies gilt insbesondere für alle reisenden Gastronomen, die zur Zubereitung ihrer Speisen genauso Messer benutzen, wie es auch ihre Millionen Gäste beim Verzehr tun.
Es gilt aber auch für alle Schausteller, die zur Verrichtung ihrer täglichen Arbeit ein Messer als Werkzeug führen, zum Beispiel zur Öffnung von Kartons oder anderer verpackter Ware.
Der Wortlaut des vorgelegten Gesetzesentwurfes ließ hier unserer Meinung nach Eindeutigkeit und Klarheit vermissen, wenn er bei Ausnahmen nur vom „Führen von Messern in Hausrechtsbereichen“ sprach.
Wir wandten uns mit unserer Kritik und Anregung sowohl an das zuständige Bundesinnenministerium als auch an sämtliche Mitglieder des zuständigen Innenausschusses und regten an, innerhalb des Gesetzes eine sprachlich konkretere Formulierung einzufügen, um – schon allein aufgrund der zahlenmäßigen Relevanz dieser Regelung – dem Rechtsanwender vor Ort, in den vielen Städten und Gemeinden, den Umgang mit dem neuen Gesetz zu erleichtern.
Wir freuen uns, dass wir als DSB gehört wurden, der Ausschuss für Inneres und Heimat unseren Bedenken Beachtung schenkte und in der vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2024 verabschiedeten Beschlussfassung „Gewerbetreibende (beispielsweise Handwerksbetriebe, aber auch Schausteller, die zum Reisegewerbe zählen (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung)) und bei ihren Beschäftigten…, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen“ im Ausnahmeparagrafen 42 aufgeführt sind.
Im weiteren Verlauf wird dann der Katalog der Ausnahmen auch konkretisiert für die „Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen oder Kunden“.
Zudem wiesen wir den Innenausschuss auf das Problem hin, dass ein Kunde, der auf einem Jahrmarkt ein Messer erwirbt, sich ggf. im selben Moment in die Illegalität bewegt, weil er das Messer anschließend (natürlich) dementsprechend auf dem jeweiligen Fest- bzw. Marktplatz mit sich führen muss, um es nach Hause zu transportieren. Hierzu erläutert Dirk Wiese, Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Innenausschusses, in einem Schreiben vom 21.10.2024 an den DSB:
„Der Erwerb eines Messers durch einen Kunden auf einem Markt stellt kein illegales Verhalten dar. Vielmehr ist dieses durch die Ausnahme in § 42 Abs. 4a Nr. 3 WaffG-E umfasst. Voraussetzung ist, dass der Kunde das gekaufte Messer nicht zugriffsbereit vom Markt/aus der Messerverbotszone abtransportiert. Nicht zugriffsbereit ist das Messer immer dann, wenn es erst nach drei Handgriffen erlangt werden kann. Es ist daher angezeigt, das gekaufte Messer entsprechend zu verpacken und gut verstaut in einem Rucksack/einer Tüte zu transportieren.“
Diese Klarstellungen begrüßen wir ausdrücklich, sie werden uns auch in den nächsten Jahren bei evtl. zu erwartenden Diskussionen vor Ort noch gute Dienste leisten.
Das Sicherheitspaket wurde also, soweit es um diese Regelung geht, vom Bundestag verabschiedet.
Der Teil des Pakets, der Erweiterungen der Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden vorsieht, hat jedoch bisher noch nicht die für solche Gesetze erforderliche Zustimmung des Bundesrates erhalten. Vertreter der Union von CDU und CSU im Bund und in den Ländern bewerteten es in seiner jetzigen Form als unzureichend.
Über den DSB
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. (DSB) mit Sitz in Berlin ist die weltgrößte Berufsspitzenorganisation für das Schaustellergewerbe in Deutschland mit derzeit 92 Mitgliedsverbänden auf regionaler Ebene. Wir vereinen mehr als 90 Prozent der ca. 5.000 Beschicker von Volksfesten und Weihnachtsmärkten unter unserem Dach. Unsere zentralen Aufgaben sind die Erhaltung und Förderung der traditionellen Kultur- und Wirtschaftsgüter Jahrmarkt, Kirmes, Volksfest und Weihnachtsmarkt (weitere Informationen unter https://www.dsbev.de).
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