Schaustellerfahrzeuge endlich vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen befreit
04.01.2020, schausteller.de
Seit Jahren fordert der DSB eine Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schaustellerfahrzeuge. Bislang war ein Transport an Sonn- und Feiertagen teilweise nur über komplizierte und kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen möglich, die immer neu beantragt werden mussten.
Die Beharrlichkeit, mit der der DSB jahrelang bei der Politik für die Belange der Schausteller eingetreten ist, hat nun Früchte gezeigt. "Wir freuen uns sehr, dass das Bundesverkehrsministerium endlich die Dringlichkeit einer allumfassenden Befreiung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erkannt hat", sagte DSB-Präsident Albert Ritter zu der neuen Ausnahmeverordnung. "Nun genießen alle Spezialfahrzeuge, die ausschließlich für den Betrieb eines Schaustellergewerbes benötigt werden, freie Fahrt. Zuvor musste jeder Transport in jedem Bundesland einzeln umständlich genehmigt werden. Die Verordnung ist ein Bekenntnis zu unseren Brauchtumsveranstaltungen, zu den Schaustellern und zudem ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau. Damit können die fast 10.000 Volksfeste und 3.000 Weihnachtmärkte in Deutschland pünktlich beschickt und eröffnet werden", so Ritter weiter.
Das Inkrafttreten der Verordnung zur Ausnahme von Schaustellern vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird laut dem Bundesverkehrsministerium voraussichtlich im Februar 2020 erfolgen.