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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Werbeauftrag

    (1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel im Internet zum Zwecke der Verbreitung. Vertragspartner eines Werbeauftrages in Schausteller.de ist als Auftragnehmer die Johannsen Online Services (im Folgenden JOS) und der Auftraggeber.

    (2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der JOS, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

  2. Vertragsschluß

    (1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

    (2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag, wenn nichts anderes vereinbart wird, im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muß er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die JOS ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

    (3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

  3. Nachlasserstattung

    Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die JOS nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dennoch den vollen Preis für die Werbeschaltung zu bezahlen.

  4. Datenanlieferung

    (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben entsprechende Werbemittel an die JOS rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

    (2) Kosten der JOS für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

  5. Rechtsgewährleistung

    (1) Der Auftraggeber gewährleistet, daß er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt der JOS im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der JOS nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

    (2) Der Auftraggeber überträgt der JOS sämtliche für die Nutzung der Werbung im Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

  6. Gewährleistung durch die JOS

    (1) Die JOS gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm und damit eine vollkommen fehlerfreie Werbeschaltung herzustellen. Die Gewährleistung für unwesentliche Fehler ist ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt nach Wahl der JOS entweder die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls, oder die Werbung wird für einen dem Zeitraum des Ausfalls entsprechende Zeit länger als gebucht geschaltet. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

    (2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber nach seiner Wahl ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Auftrag.

    (3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

    (4) Wenn der Mangel durch vom Auftraggeber eingereichte mangelhafte Vorlagen verursacht wurde, besteht kein Anspruch aus Gewährleistung.

  7. Leistungsstörungen

    Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die JOS nicht zu vertreten hat, etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern, Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen.

  8. Haftung

    Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der JOS, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn es fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wesentliche Vertragspflichten wurden verletzt. In den letzten beiden Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  9. Preisliste

    Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.

  10. Zahlungsverzug

    (1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die JOS kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

    (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die JOS, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  11. Kündigung

    (1) Verträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen.

    (2) Die JOS kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sie sich dafür entscheidet, das Web-Angebot einzustellen oder wesentlich zu verändern. Daraus erwachsen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche. Bereits geleistete Entgelte werden zurückgewährt.

  12. Datenschutz

    Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

  13. Erfüllungsort

    Gerichtsstand Erfüllungsort ist Berlin.

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